Erfolgreich sein im (stationären) Buchhandel

Autorin und Loungebesitzerin Sissi steht vor ihrem Bücherregal in der Literatur- und Kulturlounge mit einem Stapel Bücher in der Hand zum Einräumen und lächelt in die Kamera

Es erstaunt mich immer wieder, wie viele einen Teil der Buchbranche sind, aber deren „Spielregeln“ nicht oder nur rudimentär kennen. Dabei ist es wichtig, wenn man Bücher veröffentlichen und über den Buchhandel, egal ob stationär oder online, vertreiben möchte, sich mit den üblichen Buchhandelskonditionen vertraut zu machen. Diese regeln die finanziellen und logistischen Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit dem Buchhandel. Außerdem verhindert das Wissen, unprofessionell im Buchhandel aufzutreten und dadurch schon von Beginn an als Kooperationspartner:in auszuscheiden.

Buchhandelskonditionen – das musst du auch als Indie-Publisher wissen:

1. Handelsrabatt

Der Buchhandel erwartet in der Regel einen Rabatt zwischen 35 % und 55 % auf den gebundenen Ladenpreis eines Buches, sofern es keine Schulbücher sind. Die Höhe des Rabatts hängt oft davon ab, ob man direkt beliefert oder über einen Zwischenhändler wie den Barsortimenter geht:

  • Direktbelieferung an Buchhandlungen: ca. 35–40 % Rabatt
  • Vertrieb über Barsortimenter (z. B. Libri, KNV Zeitfracht, Umbreit): meistens 50–55 % Rabatt (Die Barsortimenter behalten davon einen Teil und geben den Rest an den Buchhandel weiter.)

2. Remissionsrecht (Rückgaberecht)

Buchhandlungen erhalten in der Regel ein Remissionsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass sie nicht verkaufte Exemplare an den Verlag oder Selfpublisher:in zurückgeben dürfen – teils mit voller Erstattung des Einkaufspreises.

3. Lieferbarkeit und Listung

Damit ein Buch überhaupt in den Buchhandel gelangt, ist es entscheidend, dass es:

  • über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) gelistet ist.
  • als „lieferbar“ gekennzeichnet ist.
  • idealerweise über einen Barsortimenter bezogen werden kann.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bestellen Buchhandlungen oft nur ungern oder gar nicht. Achtung, da die Frage auch schon aufkam: KDP-Titel braucht man als Selfpublisher:in, bis auf wirklich wenige spezielle Ausnahmen, nicht anzubieten. Oder würdest du bei deinem größten Konkurrenten, der deine Existenz gefährdet, einkaufen?

4. Auslieferung

Selfpublisher:innen und Kleinverlage müssen eine professionelle Auslieferung sicherstellen. Denn der Buchhandel möchte den Kund:innen verbindliche Zusagen machen können, um sie nicht zu verlieren.

Optionen sind:

  • Eigener Versand
  • Vertrieb über Dienstleister
  • Zusammenarbeit mit einem klassischen Verlagsauslieferer

5. Konditionsvereinbarungen

Viele Buchhandlungen oder Barsortimente verlangen eine schriftliche Vereinbarung über die Konditionen. Standardisiert wird hier oft Folgendes geregelt:

  • Rabattstaffel bzw Partien (ggf. abhängig von der Bestellmenge)
  • Zahlungsziel (meist 30 Tage netto)
  • Remissionsregelung
  • Rücknahme beschädigter oder unverkäuflicher Bücher

Nicht nur die Indie-Publisher haben es schwer auf dem Markt Gewinne einzufahren oder gar zu überleben, sondern auch der (stationäre) Buchhandel. Literatur und Kultur im Land der Dichter und Denker hat seinen hohen Stellenwert in der modernen Zeit eingebüßt. Umso wichtiger ist, dass wir, die uns darin bewegen, fair miteinander umgehen und uns gegenseitig unterstützen. Dazu gehört es eben auch die Spielregeln zu kennen, um professionelle und gewinnbringende Kriterien erfüllen zu können.

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Sissi Steuerwald

Sissi Steuerwald ist eine rheinhessische Autorin und Lektorin, die in den Wonnegau Highlands schreibt und lebt. Ihn ihrer "Literatur- und Kulturlounge" in Oppenheim lädt sie zu Schreibworkshops, Autorenseminaren, Lesungen und anderen Events ein. Die Lounge soll eine Begegnungsstätte für Gleichgesinnte sein, die nicht nur Literatur, sondern auch die rheinhessische Kultur lieben.

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