Keine Lesung für lau – fair honorieren, sinnvoll kooperieren

Bild aus der Vogelperspektive, in der die Autorin Sissi Steuerwald mit einem Buch, durch das sie blättert, nach oben schaut und lächelt

Als Veranstalterin, Autorin und ehemalige Buchhändlerin kenne ich beide Seiten: Buchhändler, Vereine, Schulen und andere Veranstalter möchten literarische Lesungen anbieten. Und Autorinnen und Autoren brauchen Zeit, Aufwand und Vorbereitung, um Lesungen vorzubereiten, zu lesen und gegebenenfalls zu begleiten. Eine gute Lesung heute umfasst mehr als nur Vorlesen.

Viele Autorinnen und Autoren orientieren sich an der Empfehlung des Verbandes Deutscher Schriftsteller (VS) von 500 Euro pro Lesung (bis vor Kurzem 300 Euro). Diese Orientierung dient als Anhaltspunkt, ist aber keineswegs als starre Regel zu verstehen. Die konkreten Rahmenbedingungen vor Ort – Raumsituation, Eintrittspreise, Zusatzverdienste aus der Lesung, Umfang der Werbung und saisonale Faktoren – beeinflussen das Honorar maßgeblich.

Je nach Kontext unterscheiden sich die Modelle deutlich: Ein Buchhandel bietet oft zusätzlichen Service und Sichtbarkeit, während Vereine vor allem kulturelle Werte vermitteln möchten und weniger auf Buchumsätze angewiesen sind.

Beispiel Buchhandel: Die Buchhändlerin/der Buchhändler wird für besondere Unterhaltungsangebote von den Kund:innen Extrasterne für Service und Leistungen erhalten. So erhält die Buchhandlung Sichtbarkeit, bleibt im Gespräch und wirbt für sich. Zudem erhält die Buchhandlung auf jedes verkaufte Buch bis zu 45 % Rabatt vom Verlag oder dem Barsortiment.

Beispiel Kulturverein: Gewinn steht hier nicht im Fokus und Bücher von der Autorin oder dem Autoren kann der Verein nicht mit Buchhandelsrabatt erwerben und verkaufen. Bei einer Lesung hier geht es darum Kultur zu wertschätzen, eine Bühne einerseits zu bieten und den Menschen Abwechslung zum Alltag mit Handy und Streamingdiensten zu bieten.

Der Unterschied wird, glaube ich, an diesen beiden Beispielen schon recht deutlich. Meines Erachtens ist ein Mindesthonorar sinnvoll – ich verlange 100 Euro pro Lesung – wenn keine weiteren Kooperationen vorliegen. Gleichzeitig sollten klare Spielräume für Kooperationen definiert werden. Kooperationen können vielfältig sein: Verpflegung bereitstellen, Lesung mit Signierstunde kombinieren, Lesetische mit Material (Lesezeichen, Zusatzmaterial) bereitstellen oder Werbemaßnahmen gemeinsam planen.

Wichtig ist eine offene Kommunikation auf Augenhöhe. Versteckte Bedingungen (z. B. Pflicht, eigenes Werbematerial zu subventionieren, keine Verkaufschance vor Ort) führen zu Missverständnissen und Schaden der Zusammenarbeit. In Einzelfällen kann eine komplett honorarfreie Lesung sinnvoll sein, z. B. bei karitativen Zwecken; hier sollten klare Absprachen getroffen werden, wohin etwaige Erlöse fließen.

Als Veranstalterin stehe ich natürlich auch in der Verantwortung und möchte keine Lesung ohne Entgelt für die Autorin/den Autor abhalten. Jedoch zeigt sich in der aktuellen Veranstaltungs- und Wirtschaftslage zunehmend, dass klassische Vorab-Honorare bei Lesungen ökonomisch kaum noch realisierbar sind. Viele Interessierte reagieren sensibel auf steigende Eintrittspreise – ab einer gewissen Schwelle bleiben potenzielle Zuhörer:innen leider fern. Das führt zu leeren Stühlen, was weder in meinem Sinne noch der Autorin oder des Autors ist.

Dennoch soll natürlich auch eine angemessene Wertschätzung für die künstlerische Leistung erfolgen. Daher habe ich mich für ein transparentes und faires Modell entschieden:

  • Die Autorin/Der Autor erhält 80 % der Eintrittseinnahmen
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eigene Bücher vor Ort zu verkaufen – der komplette Erlös aus dem Buchverkauf verbleibt bei der Autorin/ beim Autor.

Dieses Modell hat sich in der Praxis bereits vielfach bewährt und bietet sowohl den Veranstaltenden als auch den Autor:innen eine solide Basis für eine erfolgreiche und gut besuchte Lesung.

Ich freue mich auf dein/Ihr Interesse und auf eine gute Zusammenarbeit!

Erfolgreich sein im (stationären) Buchhandel

Autorin und Loungebesitzerin Sissi steht vor ihrem Bücherregal in der Literatur- und Kulturlounge mit einem Stapel Bücher in der Hand zum Einräumen und lächelt in die Kamera

Es erstaunt mich immer wieder, wie viele einen Teil der Buchbranche sind, aber deren „Spielregeln“ nicht oder nur rudimentär kennen. Dabei ist es wichtig, wenn man Bücher veröffentlichen und über den Buchhandel, egal ob stationär oder online, vertreiben möchte, sich mit den üblichen Buchhandelskonditionen vertraut zu machen. Diese regeln die finanziellen und logistischen Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit dem Buchhandel. Außerdem verhindert das Wissen, unprofessionell im Buchhandel aufzutreten und dadurch schon von Beginn an als Kooperationspartner:in auszuscheiden.

Buchhandelskonditionen – das musst du auch als Indie-Publisher wissen:

1. Handelsrabatt

Der Buchhandel erwartet in der Regel einen Rabatt zwischen 35 % und 55 % auf den gebundenen Ladenpreis eines Buches, sofern es keine Schulbücher sind. Die Höhe des Rabatts hängt oft davon ab, ob man direkt beliefert oder über einen Zwischenhändler wie den Barsortimenter geht:

  • Direktbelieferung an Buchhandlungen: ca. 35–40 % Rabatt
  • Vertrieb über Barsortimenter (z. B. Libri, KNV Zeitfracht, Umbreit): meistens 50–55 % Rabatt (Die Barsortimenter behalten davon einen Teil und geben den Rest an den Buchhandel weiter.)

2. Remissionsrecht (Rückgaberecht)

Buchhandlungen erhalten in der Regel ein Remissionsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass sie nicht verkaufte Exemplare an den Verlag oder Selfpublisher:in zurückgeben dürfen – teils mit voller Erstattung des Einkaufspreises.

3. Lieferbarkeit und Listung

Damit ein Buch überhaupt in den Buchhandel gelangt, ist es entscheidend, dass es:

  • über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) gelistet ist.
  • als „lieferbar“ gekennzeichnet ist.
  • idealerweise über einen Barsortimenter bezogen werden kann.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bestellen Buchhandlungen oft nur ungern oder gar nicht. Achtung, da die Frage auch schon aufkam: KDP-Titel braucht man als Selfpublisher:in, bis auf wirklich wenige spezielle Ausnahmen, nicht anzubieten. Oder würdest du bei deinem größten Konkurrenten, der deine Existenz gefährdet, einkaufen?

4. Auslieferung

Selfpublisher:innen und Kleinverlage müssen eine professionelle Auslieferung sicherstellen. Denn der Buchhandel möchte den Kund:innen verbindliche Zusagen machen können, um sie nicht zu verlieren.

Optionen sind:

  • Eigener Versand
  • Vertrieb über Dienstleister
  • Zusammenarbeit mit einem klassischen Verlagsauslieferer

5. Konditionsvereinbarungen

Viele Buchhandlungen oder Barsortimente verlangen eine schriftliche Vereinbarung über die Konditionen. Standardisiert wird hier oft Folgendes geregelt:

  • Rabattstaffel bzw Partien (ggf. abhängig von der Bestellmenge)
  • Zahlungsziel (meist 30 Tage netto)
  • Remissionsregelung
  • Rücknahme beschädigter oder unverkäuflicher Bücher

Nicht nur die Indie-Publisher haben es schwer auf dem Markt Gewinne einzufahren oder gar zu überleben, sondern auch der (stationäre) Buchhandel. Literatur und Kultur im Land der Dichter und Denker hat seinen hohen Stellenwert in der modernen Zeit eingebüßt. Umso wichtiger ist, dass wir, die uns darin bewegen, fair miteinander umgehen und uns gegenseitig unterstützen. Dazu gehört es eben auch die Spielregeln zu kennen, um professionelle und gewinnbringende Kriterien erfüllen zu können.

Weiterführende Links:

Was hat es mit der Normseite auf sich?

In der Buchbranche ist die Normseite eine klar definierte Größe, um die Länge von Texten anzugeben. Diese Maßeinheit ist wichtig, um Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Für alle Berufsgruppen, die mit Texten arbeiten und nach Textlänge bzw. -umfang bezahlt werden, wie z.B. Lektor:innen, Texter:innen, Übersetzer:innen, ist es wichtig eine Maßeinheit zu haben, die klar definiert ist. Denn eine Seite ist nicht immer gleich eine Seite, so können Zeilenabstand, Schriftart und -größe einen großen Unterschied machen.  

Eine Normseite besteht aus 30 Zeilen mit zirka 60 Anschlägen

Das Normseiten-Maß entstand zu Zeiten, als Texte mit der Schreibmaschine geschrieben wurden, daher auch der Begriff „Anschlag“. Jede:r kennt die alten Maschinen, in denen durch Tastendruck ein Typenhebel ausgelöst wird und das Farbband schlägt, so dass ein Buchstabe auf das Papier gedruckt wird. Allerdings schlägt bzw drückt man auch die Leertaste, um den Papierträgerwagen zu bewegen. Daher zählen nicht nur Buchstaben als Anschlag, sondern neben den Satz- auch die Leerzeichen.

Die „ursprüngliche“ Normseite war im Übrigen als Flattersatz formatiert, was bedeutet, dass der Text rechts und links nicht einen gleichmäßigen Rand, wie beim Blocksatz hat. Reicht man sein Manuskript bei einem Verlag ein, wird Blocksatz allerdings vorausgesetzt, was dank moderner Technik und da die wenigsten noch mit der Schreibmaschine schreiben, kein Problem darstellt. Durch Einzüge und Zeilenumbruch ergibt es sich, dass eine Zeile zirka 60 Anschläge hat, manchmal sind es ein paar mehr oder weniger.  

Rein rechnerisch umfasst eine Normseite also 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen

In speziellen Schreibprogrammen kann man vor dem Schreiben bereits auswählen, dass man mit Normseiten arbeiten möchte. Wer mit Word seine Texte verfasst, kann leicht eine Normseite einrichten. Im folgenden Beispiel wird die Schriftart Times New Roman in der Schriftgröße 12 , welche bei Verlagen gern gesehen wird:              

1. Seitenränder: Wähle unter „Layout“ -> „Seitenränder“ -> „Benutzerdefinierte Seitenränder“ und gib die Ränder ein (z.B. oben 3,8 cm, unten 2,4 cm, links 3,2 cm, rechts 2,5 cm).

2. Zeilenabstand: Wähle unter „Start“ -> „Absatz“ -> „Zeilenabstand“ einen Zeilenabstand von 1,5-zeilig oder 2,0-zeilig.

3. Kopf- und Fußzeile: Füge in die Kopf- und Fußzeile die Seitenzahlen und ggf. Autor/Projekttitel ein. So kann der Verlag das Manuskript auch zugeordnet werden.

Für belletristische Texte zählt eine Sonderregelung

Da in Romanen viele Zeilen nur zum Teil gefüllt sind, da z.B. bei Dialogen der Zeilenumbruch nur nach wenigen Zeichen geschehen kann, gibt es hier eine Sonderregelung. Viele Fachleute in diesem Bereich, wie Lektor:innen oder das Korrektorat, rechnen aufgrund der Besonderheiten in Romanen mit 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen pro Normseite. Ich selbst habe mich für 1.600 Zeichen pro Seite entschieden. Das bedeutet, wenn ich ein Manuskript erhalte, das nicht als Normseite formatiert ist, nehme ich die Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen und teile diese Zahl durch 1.600.

Image by Joseph Mucira from Pixabay

Ein neuer Podcast aus der Lounge

Auf meinem YouTube-Kanal und auf Spotify gibt es ab sofort „Lounge Lesungen“.

Tauche ein in die Welt der faszinierenden Literatur, wo Autor:innen ihre Geschichten zum Leben erwecken. In diesem Podcast präsentiere ich dir inspirierende Lesungen und persönliche Einblicke in die kreativen Prozesse der Schriftsteller:innen, die unsere Literaturlandschaft bereichern.

Schalte ein und genieße „Lounge Lesungen“ – wo Worte lebendig werden und die Liebe zur Literatur spürbar ist.

Eröffnungsfeier, Tränen & Podcasts

Am 22.02.2025 wurde in der Mainzer Str. 6 in Oppenheim gefeiert: Endlich eröffnete die Literatur- und Kulturlounge!

Noch immer bin ich völlig überwältigt von den vielen Eindrücken des Tages, die mich hin und wieder zwangen ein Freudentränchen wegzuwischen. Fast 60 Gäste haben auf die Launches angestoßen. Mehrzahl? Ja, Mehrzahl! Denn es würde nicht nur die Eröffnung der LIteratur- und Kulturlounge gefeiert, sondern auch den Start der Autor:innenlounge, die Tamara Leonhard und ich gegründet haben. Da Bilder besser als Worte einen Eindruck dieses besonderen Tages geben können, habe ich eine Kamerafrau engagiert (meine Tochter), um ein Autorenkaffeezeit-Special zu präsentieren (*klick auf das Bild*):

Falls dir „Autorenkaffeezeit“ nicht sagt: Das ist meine Talkshow, in der ich interessante Memschen aus der Buchbubble interviewe. Diese gibt es als YouTube-Videos und auf deiner Lieblings-Podcast-App. Wenn du dir das Video der Eröffnungsfeier anschaust, kannst du anschließend in die eine oder andere Folge klicken, um einen Eindruck meiner gemütlichen Talkshow zu bekommen. Lass gern eine Abo da, wenn dir das, was du siehst gefällt und du mich unterstützen möchtest. Kostet nix außer einen Klick.

Die wunderbare Tamara ist im übrigen auch Host eines Podcasts, den sie zusammen mit Vera Nentwich seit nunmehr (Stand heute) 250 Folgen betreibt: „Die Zwei von der Talkstelle“. Diesen kann ich als Stammhörerin wärmstens empfehlen.

Das Wochenende, die Joggingrunde, das Gassi oder wann auch immer du dir Podcastfolgen gönnst, ist hiermit für die nächste Zeit gefüllt. Viel Vergnügen!

Prost Neujahr! 2025 wird mega!

Das Jahr 2025 ist noch keine drei Tage alt. Ich werde ein neues Kapitel in meinem Leben aufschlagen und in Oppenheim die „Literatur- und Kulturlounge“ eröffnen. Es ist ein großer Schritt, der mein Herz höherschlagen lässt. In der Mainzer Straße werde ich mir einen Traum erfüllen: eine Begegnungsstäötte für Menschen, die Literatur, Rheinhessen (und die Pfalz) und darüberhinaus den Austausch mit Gleichgesinnten lieben. Hier sollen Schreibende sich weiterbilden, die Möglichkeit haben, ihre Texte zu präsentieren und zu verkaufen und gleichzeitig den Kontakt zu Lesenden haben. Für diese wiederum soll es eine Anlaufstelle sein, um Literatur abseits des Mainstreams zu finden. Diese hat ihre Daseinsberechtigung, natürlich, aber es gibt noch so viele herrliche (Buch-)Schätze, die im stationären Buchhandel oder bei dem Lieblingseinkaufsmarkt in der Zeitschriftenabteilung keinen Platz haben. Zudem möchte ich auch regionalen Manufakturen Fläche zur Verfügung stellen, um ihre Kreativität zu zeigen, bekannt zu werden und ihre Produkte anzubieten.

In den nächsten Tagen wird es hierzu mehr Informationen geben. Ich kann es kaum erwarten!